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02.02.10
Hinweis der Bauaufsicht zur Schneelast auf Gebäuden
Schneelast auf Gebäuden
Die bereits gefallenen Schneemengen lasten schwer auf den Gebäuden, vor allem denen mit Flachdächern. Um die Sicherheit nicht zu gefährden werden aktuell zahlreiche Dächer der städtischen Hallen/Gebäuden vom Schnee befreit.
Allen Hauseigentümern wird empfohlen, vor allem bei Gebäuden mit Flachdächern, eine etwaige Gefährdung durch die große Schneelast zu überprüfen und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Spätestens wenn die zulässige Schneelast des individuellen Dachtragwerkes erreicht ist, soll das Dach vom Schnee geräumt werden. Die Wetterdienste warnen über Rundfunk, Fernsehen, Internet und Presse vor starken Schneefällen und –verwehungen. Bei solchen Wetterwarnungen sollte man sich Gedanken machen, ob man das Dach vorsorglich von Altschnee befreit oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, den Schnee vom Dach gefahrenfrei zu räumen, sollte man ein entsprechendes Unternehmen beauftragen.
Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise können Auskünfte über die zulässige Schneelast bei einem örtlichen Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend dimensioniert ist, oder sind für das Gebäude keine statischen Unterlagen mehr vorhanden, sollte man sich auf jeden Fall an ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro wenden.
Beispiele:
• 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2.
• 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen.
• Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2.
Die Beispiele zeigen, dass man nicht allein von der Schneehöhe auf das Schneegewicht schließen kann.
Bei einer Schneeauflage auf dem Dach kann es zu Eisbildung kommen, wenn das Dach ungenügend gedämmt ist oder wenn bestimmte klimatische Bedingungen gegeben sind, z. B. wenn sich Tau- und Frostperioden abwechseln. Bei Flachdächern besteht infolge defekter, verstopfter oder zu gering dimensionierter Dachentwässerungseinrichtungen zudem die Gefahr, dass Schmelz- und Regenwasser nicht abfließen kann und sich Wassersäcke bilden können. In diesen Fällen muss das Dachtragwerk enorme Lasten – sei es als Wasser oder als Eis – aufnehmen. Eine 1 cm dicke Eisschicht wiegt beinahe soviel wie eine 1 cm hohe Wasserschicht oder 10 cm hoher Pulverschnee. Wassersack- und Eisbildung auf dem Dach sollten daher – wenn möglich - wegen der enormen Tragwerksbelastung vermieden werden.