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02.02.10

Ist Ihr Kanalanschluss dicht?

Ist mein privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser? Diese Fragen müssen sich ab sofort alle Wipperfürther Grundstückseigentümer stellen. Denn der neue Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW besagt, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen müssen. In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, gelten kürzere Fristen. Also: Machen Sie mit! Natürlich helfen wir Ihnen dabei, alle Anforderungen zu erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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