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04.03.10

Informationsveranstaltung über den Schuleintritt und vorschulische Fördermöglichkeiten

Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadt als Schulträger verpflichtet, alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder vier Jahre alt sind, frühzeitig über den Schuleintritt und vorschulische Fördermöglichkeiten für ihre Kinder zu informieren.

Daher sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder vier Jahre alt sind bzw. in der Zeit bis zum 01.11.2010 noch das 4. Lebensjahr vollenden werden, von der Stadt Wipperfürth im Namen der Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen in der Stadt Wipperfürth zu einer derartigen Informationsveranstaltung eingeladen worden.

Die Informationsveranstaltung findet statt am Mittwoch, den 24.03.2010 um 19.30 Uhr in der Aula der Konrad-Adenauer-Hauptschule in Wipperfürth.

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