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Aufgaben des Schulträgers
Die Hansestadt Wipperfürth ist Träger von sechs Grundschulen, einer Haupt- einer Realschule und einem Gymnasium.
Die Aufgaben des Schulträgers ergeben sich aus dem Schulverwaltungsgesetz. Diese sind u. a.
- Schülerbeförderung
- Schülerversicherung
- Schulferien
- Schulklassenbildung
- Schullernmittelfreiheit
- Schulausstattung
- Schulpflichtüberwachung
- Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes
Hiernach ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal (=Schulsekretaiat und Hausmeister) zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgaben des Schulverwaltungsamtes beinhalten ausschließlich den Bereich der "äußeren Schulangelegenheiten".
Für die "inneren Schulangelegenheiten", also die Aufstellung der Lehrpläne, die Vermittlung der Lerninhalte, die Unterrichtsgestaltung etc. ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung zuständig.
Weitere Synonyme
- Aufgaben des Schulträgers
- Schulträgeraufgaben
Ansprechpartner
Katja Stracke
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Carolin Schalenbach
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr