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Einwohnerfragestunde

 

Die Gemeindeordnung NRW stellt es den Städten und Gemeinden frei, innerhalb der Geschäftsordnung für den Stadt- bzw. Gemeinderat und seine Ausschüsse eine Fragestunde für Einwohner vorzusehen. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Hansestadt Wipperfürth Gebrauch gemacht.

 

Fragestunde in Ratssitzungen

 

Nach der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse findet zu Beginn jeder Ratssitzung eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner der Stadt ist hier berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, die sich auf  Angelegenheiten der Stadt beziehen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Beantwortung der Frage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache durch den Stadtrat findet nicht statt.

 

Fragestunde in Ausschusssitzungen

 

Aber nicht nur in den öffentlichen Ratssitzungen können Einwohner Fragen stellen, sondern auch in öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates. Sinngemäß gilt das schon oben Gesagte mit folgenden zusätzlichen Regeln:

-          Die Fragen müssen sich auf den sachlichen Zuständigkeitsbereich des betreffenden Ausschusses beziehen,

-          die Einwohnerfragestunde wird auf maximal 15 Minuten begrenzt,

-          von jedem Fragesteller können höchstens zwei Fragen - einschließlich eventueller Zusatzfragen - gestellt werden,

-          eine Gruppe von Einwohnern, die offensichtlich Fragen zu einem Themenkomplex hat, soll durch den Ausschussvorsitzenden gebeten werden, sich auf einen gemeinsamen Gruppensprecher zu verständigen. In diesem Fall können insgesamt drei Fragen - einschließlich eventueller Zusatzfragen - gestellt werden.

 

Obwohl dies in der Geschäftsordnung nicht mehr ausdrücklich so vorgesehen ist, empfiehlt es sich, die Anfrage vorab dem Bürgermeister schriftlich formuliert mitzuteilen. Selbstverständlich kann und soll der Fragesteller die Anfrage in der öffentlichen Rats- oder Ausschusssitzung auch dann persönlich vortragen. Sinn dieser Empfehlung ist einzig und allein, dass die Verwaltung in die Lage versetzt wird, die gestellten Fragen bereits in der Sitzung möglichst zuverlässig und umfassend zu beantworten.

 

Weitere Synonyme

  • Einwohnerfragestunde