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Teilungsgenehmigung

Für die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung der Bauaufsicht. Diese Genehmigung erhalten Sie, wenn durch die Teilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) oder ergänzenden Vorschriften zuwiderlaufen. So müssen zum Beispiel die geforderten Abstandsflächen eingehalten werden.

benötigte Unterlagen

Eingereicht werden muss der ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung mit allen für die Bearbeitung sowie für die Beurteilung der Teilungsabsicht erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen), wie z.B. ein amtlicher Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Fristen

Über den Teilungsantrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang zu entscheiden; diese Frist kann um höchstens zwei weitere Monate verlängert werden.

Hinweise

Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten sind, empfehlen wir, dass Sie sich bei Unklarheiten mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung setzen.

Rechtliche Grundlagen

§ 7 Landesbauordnung
Bauprüfverordnung
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

Downloads

Antrag zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure

Weitere Synonyme

  • Teilungsgenehmigung

Ansprechpartner

Jutta Hildner

Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-237
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 1
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Barbara Schwarz

Barbara Schwarz
Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-302
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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