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Jugendhilfeplanung

Das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe hat die Steuerungsverantwortung bei der Erhaltung, Entwicklung und Planung von Einrichtungen und Dienste im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei sind die Interessen von Kindern, jungen Menschen und Familien zu berücksichtigen und die freien Träger der Jugendhilfe einzubeziehen bzw. zu beteiligen. In Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss ist somit das Ziel dafür Sorge zu tragen, dass lebensweltorientierte Angebote erhalten, angepasst oder bedarfsgerecht verändert werden.  Die Jugendhilfeplanung ist ein wichtiges strategisches Instrument der kommunalen Kinder- und Jugendhilfepolitik.
 

Weitere Synonyme

  • Jugendhilfeplanung

Ansprechpartner

Michael Lambeck

Michael Lambeck
Jugendhilfeplanung
Telefon: 02267 / 64-504
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 1.01

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