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Straßensperrungen
Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit dem Sachgebiet Straßenverkehr der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.
Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
Die Kosten für die beantragte Erlaubnis betragen je nach Verwaltungsaufwand 50,00 Euro - 90,00 Euro.
Benötigte Unterlagen:
Schriftlicher Antrag aus dem die Dauer und Umfang der Baumaßnahme hervorgehen. Bei größeren Baumassnahmen Beschilderungspläne
Weitere Synonyme
- Straßensperrungen
Ansprechpartner
Matthias Pack
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr