Wo finde ich was?

Eichung

Alle Gewerbetreibenden, die eichpflichtige Geräte benutzen, müssen diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Eine Nacheichung von eichpflichtigen Geräten ist grundsätzlich alle 2 Jahre vorgesehen.

Weitere Synonyme

  • Eichung

Ansprechpartner

Matthias Pack

Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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