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Abschleppaufträge
Das widerrrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom städt. Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.
Weitere Synonyme
- Abschleppaufträge
Ansprechpartner
Matthias Pack
Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr