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Abschleppaufträge

Das widerrrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom städt. Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.

Weitere Synonyme

  • Abschleppaufträge

Ansprechpartner

Matthias Pack

Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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