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Obdachlosigkeit

Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den/der u.g. Sachbearbeiter/in in Verbindung zusetzten, damit schnellstmöglich ein entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.

Benötigte Unterlagen:

- ggf. Räumungsurteil

Weitere Synonyme

  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Obdachlosigkeit

Ansprechpartner

Marie Selbach

Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-318
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 107
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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