Wo finde ich was?
Plakatanschlag
Entsprechend der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - SONDERNUTZUNGSSATZUNG - vom 12.03.1996 der Hansestadt Wipperfürth ist die Plakatwerbung auf eigenen Trägern zur Ankündigung von Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen und Auflagen zulässig.
Die Anzahl der Plakate ist beschränkt und zwar: 10 Plakate A 1 oder 20 Plakate A 2.
Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Weitere Synonyme
- Plakatanschlag
Ansprechpartner
Jennifer Delling
Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1
Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr