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Plakatanschlag

Entsprechend der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - SONDERNUTZUNGSSATZUNG - vom 12.03.1996 der Hansestadt Wipperfürth ist die Plakatwerbung auf eigenen Trägern zur Ankündigung von Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen und Auflagen zulässig.

Die Anzahl der Plakate ist beschränkt und zwar: 10 Plakate A 1 oder 20 Plakate A 2.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Weitere Synonyme

  • Plakatanschlag

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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