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Gehwegnutzung

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.

Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung  - gilt insbesondere:

- Die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen,
  das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr

Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Näheres kann der Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wipperfürth entnommen werden.

Benötigte Unterlagen:

formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung

Weitere Synonyme

  • Gehwegnutzung

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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