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Wohnungsbaudarlehen

Informationen über die Verzinsung von Darlehen aus öffentl. und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen erhalten sie ebenfalls im  Wohnungsamt. 

Hier kann ein Antrag auf Zinssenkung gestellt werden, wenn das Objekt durch den Eigentümer oder/und seinen Familienangehörigen genutzt wird und die Einkommensgrenze gem. § 13 WFNG NRW nicht mehr als 30 % überschritten wird. 

Weitere Synonyme

  • Wohnungsbaudarlehen

Ansprechpartner

Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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