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Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen


Wegfall Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen seit 01.01.2006


Mieter/innen von Sozialwohnungen erfüllen teilweise aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse nicht (mehr) die Voraussetzungen, die zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigen.
Ziel der Ausgleichszahlung ist es, den nicht mehr gerechtfertigten Subventionsvorteil, den diese Mieter/-innen haben, abzuschöpfen. Dieser Vorteil besteht darin, dass die Netto-Kaltmieten von öffentl. geförderten und damit subventionierten Sozialwohnungen grundsätzlich niedriger sind als bei vergleichbaren freifinanzierten Wohnungen. Die Einnahmen aus der Ausgleichszahlung sind zweckgebunden zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

Die Ausgleichszahlung ist jedoch nur von den Wohnungsinhabern (=nutzern) einer öffentl. geförderten Wohnung zu zahlen, deren Gesamteinkommen die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze um mehr als 20% übersteigt.
Hierbei ist das Einkommen aller Personen zusammenzurechnen, die die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen. Je nach Höhe der Überschreitung der für den sozialen Wohnungsbau maßgeblichen Einkommensgrenze, soll Wohnungsinhabern der ihnen nicht mehr zustehende Subventionsvorteil abgeschöpft werden, der in der Differenz zwischen Kostenmiete und Marktmiete besteht. Sollte dies Abschöpfung größer sein als die gesetzlich nach den Einkommensverhältnissen vorgesehene Staffelung, beträgt die Ausgleichszahlung bei mehr als 20, 30, 40, 50. 60, 70 bzw. 80 % dann 0,35 €, 0,75 €, 1,50 €, 2,00 €, 2,50 €, 3,00 € bzw. 3,50 € je Quadratmeter Wohnfläche der Wohnung monatlich.

Das Amt für Wohnungswesen schreibt die Mieter/-innen zwecks Prüfung einer eventuell zu leistenden Ausgleichszahlung turnusmäßig an.

Das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohungswesen (AFWoG) sieht keine speziellen Verwaltungsgebühren vor.

Zu beachten ist, dass der reine Zahlungsverkehr von der Stadtkasse abgewickelt wird. Wenn sie z. B. nach Erhalt eines Änderungsbescheides auf eine Erstattung warten oder eine Mahnung erhalten haben, wenden Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter der Stadtkasse.

Weitere Synonyme

  • Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen

Ansprechpartner

Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
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