Wo finde ich was?

Gehörlose

Der Landschaftsverband Rheinland, Telefon: 0221-8090, entscheidet über einen möglichen Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.

Gehörlose sind Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.

Die Anträge sind im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth erhältlich und sind hier zu Weiterleitung an den Landschaftsverband wieder einzureichen.

Weitere Synonyme

  • Gehörlose

Ansprechpartner

Jacqueline Clever

Sachbearbeiterin Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-247
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Timo Leismann

Sachbearbeiter Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-266
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden