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Schwerbehinderung

Der Oberbergische Kreis, Der Landrat, -Amt 50/21-, Gummersbach, Telefon 02261/880, ist für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig.

Die Anträge zur Feststellung einer Schwerbehinderung sind im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth erhältlich und können hier zur Weiterleitung an den Oberbergischen Kreis wieder eingereicht werden.

Schwerbehindertenausweise, bei denen der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist, können im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth verlängert werden.

Weitere Synonyme

  • Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
  • Schwerbehinderung

Ansprechpartner

Jacqueline Clever

Sachbearbeiterin Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-247
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Timo Leismann

Sachbearbeiter Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-266
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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