Wo finde ich was?

Gewerbeanmeldung

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle in der Stadt Wipperfürth beginnen möchte, hat dies gemäß   § 14 der Gewerbeordnung dem Bürgerservice auf einem hierfür amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Die Gewerbeanzeige ist im Regelfall persönlich durch den Gewerbetreibenden unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses rechtzeitig vor der Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten zu erstatten. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei der Anmeldung gewerblicher Tätigkeiten, die eine besondere Vertrauenswürdigkeit verlangen, ist zusätzlich die Beibringung eines Führungszeugnisses/Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen. Bei erlaubnisbedürftigen gewerblichen Tätigkeiten, wie z.B. bei: 

Gaststätten
Handwerksbetrieben
Maklertätigkeiten, Baubetreuern 
Geldspielgeräteaufstellung/Betrieb einer Spielhalle
Bewachungsgewerbe

ist zuerst die entsprechende Erlaubnis zu beantragen und bei der Erstattung der Gewerbeanzeige dann vorzulegen. Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne die erforderliche Erlaubnis ist unzulässig.

Die Gewerbeanzeige ersetzt auch nicht nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen für den Gewerbebetrieb, wie z. B. eine Baugenehmigung oder bei Ausländern eine zur Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis. Diese sind gesondert vorab bei den dafür zuständigen Behörden zu beantragen.



Nach § 6 der Gewerbeordnung unterliegen bestimmte Tätigkeiten nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und sind damit auch nicht anzeigepflichtig. Dazu gehören z.B.:Land-und Forstwirtschaft, Urproduktion,
Garten- und Weinbaubetriebe, Fischerei,
wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten,
Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und Notare.

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung fallen unterschiedlich aus und können telefonisch im Bürgerservice erfragt werden.

 

Das Formular zur Anmeldung eines Gewerbes finden Sie hier.

 

Weitere Synonyme

  • Gewerbeanmeldung

Ansprechpartner

Marina Bratic

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

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Cornelia Sünger

Bürgerservice
Telefon: 02267 / 64-222
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 104
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag 07.30 - 14.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

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Sevinc Yildiz

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Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
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Michaela Luggin

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Luba Pavlova

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Mittwoch und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

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