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Gewerbe

Die Steuer ist im Gewerbesteuergesetz geregelt und ist von der Gemeinde zu erheben.

Zahlungspflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Sinne des Einkommensteuergesetztes (EStG), die im Inland eine Betriebsstätte haben.

Um die tatsächliche zu entrichtende Gewerbesteuer zu berechnen, werden das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftssteuergesetz herangezogen. Der Gewerbeertrag wird als Besteuerungsgrundlage vom Finanzamt, in dessen Zuständigkeit sich der Ort der Geschäftsleitung befindet, herangezogen.

Aufgrund des vom Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheides setzt die Gemeinde (Fachbereich Kommunale Abgaben) die Gewerbesteuer unter Anwendung des von der ihr festgelegten Hebesatzes  (seit 2017 in Wipperfürth 470 %) mittels Steuerbescheid fest.

Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich im Voraus zu entrichten. Die Termine für die Vorauszahlungen sind auf den 15. Februar, Mai, August und November festgelegt. Jede Vorauszahlung beträgt ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Beginn und Ende der Gewerbetätigkeit in der Gemeinde ist im Fachbereich Ordnung (Gewerbeangelegenheiten) anzuzeigen.

Weitere Synonyme

  • Gewerbe
  • Gewerbesteuer
  • Hebesatz
  • Messbetrag
  • Steuer
  • Steuerfälligkeit

Ansprechpartner

Cornelia Meintschel

Cornelia Meintschel
Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-456
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
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Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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