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Durchfahrverbote
Für die Ausnahme von Durchfahrverboten (VZ 250/255 StVO) ist bei der Straßenverkehrsabteilung der Stadt Wipperfürth ein schriftlich begründeter Antrag einzureichen.
Die Befreiung erfolgt nach Maßgabe des § 46 Abs. 1 Ziffer 11 der Straßenverkehrsordnung.
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen.
Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden.
Für Durchfahrverbote bei Veranstaltungen gilt das gleiche wie oben. Die Erlaubnis hierzu erfolgt allerdings nach der Maßgabe der §§ 29 + 45 Straßenverkehrsordnung.
Weitere Synonyme
- Durchfahrverbote
Ansprechpartner
Matthias Pack
Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr