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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Vergnügungssteuersatzung erhoben. Der Besteuerung unterliegen insbesondere

 

  • gewerbliche Tanzveranstaltungen,
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs und
  • das Halten von Spielautomaten oder ähnlichen Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit.

 

Gewerbliche Tanzveranstaltungen werden nach der Veranstaltungsfläche oder mit 22 % des Eintrittsgeldes besteuert. Die Einzelheiten sind in den §§ 4 und 6 der Vergnügungssteuersatzung geregelt.

 

Das Halten von Spielautomaten oder ähnlichen Automaten ist die verbreitetste Form der vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen. Die Aufstellung solcher Automaten mit beziehungsweise ohne Gewinnmöglichkeit ist zur Vergnügungssteuer anzumelden. Je nach Aufstellort betragen die monatlichen Steuersätze je Gerät zurzeit:

 

In Spielhallen oder ähnlichen Aufstellorten:

 

  • mit Gewinnmöglichkeit – 3,5 v. H. des Spieleinsatzes
  • ohne Gewinnmöglichkeit – 35,00 Euro je Gerät

 

In Gaststätten oder vergleichbaren Aufstellorten:

 

  • mit Gewinnmöglichkeit – 3,5 v. H. des Spieleinsatzes
  • ohne Gewinnmöglichkeit – 25,00 Euro je Gerät

 

Unabhängig vom Aufstellort wird für Apparate, mit denen zum Beispiel Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden, die den Krieg verherrlichen oder verharmlosen oder die pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 200,00 Euro je Gerät als Steuersatz erhoben.

Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid gegen den Automatenaufsteller festgesetzt.

Der Steuerschuldner ist verpflichtet, der Gemeinde bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Vergnügungssteuererklärung einzureichen.

Die Durchführung sonstiger der Versteuerung unterliegender Veranstaltungen ist ebenfalls anzuzeigen.

 

Weitere Synonyme

  • Geldspielautomaten
  • Spielautomaten
  • Spieleinsatz
  • Spielhallen
  • Tanzveranstaltungen
  • Vergnügungssteuer
  • Vergnügungssteuersatzung

Ansprechpartner

Silke Henseler

Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-469
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr

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Cornelia Meintschel

Cornelia Meintschel
Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-456
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