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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die finanzielle Abwicklung von Erziehungshilfen und Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch).
In enger Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften des Jugendamtes (Allgemeiner Sozialer Dienst) wird im Einzelfall über die Finanzierung und Ausgestaltung von Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige entschieden. Anbieter solcher Hilfen nach dem SGB VIII (z. B. Heime, Pflegeeltern, ambulante Fachkräfte) erhalten von hier aus einzelfallbezogene Kostenzusicherungen. Sie können ihre Leistungen auf dieser Grundlage unmittelbar mit dem Jugendamt abrechnen.
Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe prüft im Rahmen der bewilligten Jugendhilfeleistungen auch, ob sich die untergebrachten jungen Menschen selbst, deren Eltern oder andere öffentliche Stellen nach den Vorgaben der Sozialgesetzbücher, insbesondere des SGB VIII, an den Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen haben.
Erfolgt im Verlauf einer Hilfegewährung ein Zuständigkeitswechsel, beispielsweise aufgrund eines Umzugs der Eltern in einen anderen Jugendamtsbezirk, stehen die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Jugendhilfe auch als Ansprechpartner für andere Jugendämter zwecks formeller Abwicklung der Fallübernahme und der Kostenerstattungsansprüche zur Verfügung.
Weitere Synonyme
- wirtschaftliche Jugendhilfe
Ansprechpartner
Brigitte Finklenburg
Telefax: 02267 / 64-516
Mo bis Mi 8.00 bis 13.30 Uhr
Martina Rochholz
Telefax: 02267 / 64-516
Mo bis Mi 8.00 bis 13.00 Uhr