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Umgangsberatung / Umgangsregelung

Das Jugendamt berät und unterstützt Kinder, Jugendliche und die Personen, die zum Umgang berechtigt sind, bei der Umsetzung einer kindeswohldienlichen Umgangsreglung. Kinder haben (im Besonderen während und nach Trennungsphasen) einen Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Dabei ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet und berechtigt, unabhängig ober er mit dem anderen Elternteil verheiratet ist oder das Sorgerecht besitzt. Ziel ist es, eine auf eine einverständliche Konfliktlösung hinzuwirken bei der der Kindeswille berücksichtigt wird. Wenn möglich, sollte eine gerichtliche Entscheidung vermieden werden.  Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gelingen und führt dies zu einer gerichtlichen Entscheidung, unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei der Reglung im Sinne des Kindeswohls.

Ansprechpartner/innen:
Bezirk I – Süd: Frau Plutwoski (u.a. Agathaberg, Thier, Leyesiedlung, Teilbereiche der Innenstadt)
Bezirk II – West: Frau Peikert (u.a. Wipperfeld, Neyesiedlung, Teilbereiche der Innenstadt)
Bezirk III – Nord: Herr Heckmann (u.a. Kreuzberg, Kupferberg, Hämmern, Teilbereiche der Innenstadt)
Bezirk IV – Ost: Frau McKay (u.a. Ohl, Klaswipper, Niederwipper)

Weitere Synonyme

  • Umgangsberatung / Umgangsregelung

Ansprechpartner

Robert Mantsch

Leitung Soziale Dienste
Telefon: 02267 / 64-511
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.06
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Michael Heckmann

Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe
Telefon: 02267 / 64-506
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.05
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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