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Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (EGH)
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (EGH)
Kinder und Jugendliche sind sehr unterschiedlich in ihrer Entwicklung. Manche sind von einer Beeinträchtigung betroffen – also einer gesundheitlichen Einschränkung, die das Leben erschwert, aber nicht zwangsläufig zu einer Behinderung führt.
Von einer Behinderung im Sinne des Gesetzes wird dann gesprochen, wenn eine länger andauernde Beeinträchtigung dazu führt, dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich eingeschränkt ist oder eine solche Einschränkung droht.
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche,
- bei denen eine seelische Störung oder Erkrankung durch eine fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnose festgestellt wurde,
- bei denen diese Störung zu einer Behinderung oder drohenden Behinderung führt oder dies abzusehen ist,
- und bei denen eine wesentliche Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe (z. B. in Schule, Ausbildung, Freizeit oder sozialem Umfeld) vorliegt oder droht.
Leistungen der Eingliederungshilfe
Die Leistungen sind individuell sehr unterschiedlich und können von ambulanter Unterstützung über teilstationäre Angebote bis hin zu stationären Hilfen reichen.
Wichtig: Es kann nicht eine bestimmte Leistung beantragt werden. Vielmehr wird im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes geprüft, welche Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen am besten geeignet ist. Die endgültige Entscheidung über die Art der Hilfe trifft das Jugendamt.
Chancen und mögliche Folgen
Die Eingliederungshilfe kann eine große Entlastung sein, neue Perspektiven eröffnen und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen nachhaltig fördern.
Gleichzeitig ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass mit der Beantragung auch Herausforderungen verbunden sein können – etwa das Erleben von Stigmatisierung oder die Sorge, dass ein Kind als „anders“ wahrgenommen wird. Wir beraten Sie daher sorgfältig und umfassend, damit Sie gemeinsam mit uns eine fundierte Entscheidung für Ihr Kind treffen können.
Gesetzliche Grundlage: § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) in Verbindung mit der Eingliederungshilfe-Verordnung.
Weitere Synonyme
- Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (EGH)
Ansprechpartner
Céline Parmentier
Telefax: 02267 / 64-516

