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Abbruchgenehmigung

Die Beseitigung von verfahrensfreien Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m, ist verfahrensfrei.

Alle übrigen Beseitigungen von Gebäuden oder baulichen Anlagen sind der Bauaufsicht mindestens 1 Monat zuvor schriftlich anzuzeigen. Weitere Nachweise z.B. zur Standsicherheit können erforderlich sein.

Für die Beseitigung von Denkmälern sowie von Gebäuden und baulichen Anlagen im Denkmalbereich ist in jedem Fall eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

benötigte Unterlagen

Für die Beseitigung von Anlagen (Gebäuden) sind die Anzeige zur Beseitigung § 62 Absatz  3 Satz 3 BauO NRW, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens (ausgekreuzte Umrisslinie oder flächig gelb), der Erhebungsbogen (Bauabgangsbogen) für die Statistik und bei nicht freistehenden Gebäuden der Nachweis durch eine berechtigte Person nach § 54 Abs. 4 BauO NRW, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind, einzureichen. Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Fristen

Nicht verfahrensfreie Beseitigungen sind mindestens ein Monat im Voraus schriftlich gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen.

Rechtliche Grundlagen

§ 62 Landesbauordnung (BauO NRW)
§ 15 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Downloads

Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen / Beseitigung § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018 
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure

Weitere Synonyme

  • Abbruchgenehmigung

Ansprechpartner

Michael Herweg

Sachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-241
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 4
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offene Sprechzeiten - Bauberatung
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit
Montag 8.00 - 12.30 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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Simone Kirschall

Technische Sachbearbeitung Untere Bauaufsichtsbehörde
Telefon: 02267/64-298
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 7
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montags 8.00 - 12.30 Uhr
mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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Mahera Qurbani

Sachbearbeiterin Bauaufsicht
Telefon: 02267 / 64-353
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3

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Barbara Schwarz

Barbara Schwarz
Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-302
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Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3
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Gina Wendeler

Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267/64-367
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 7
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