Wo finde ich was?

Werbeanlagen

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die auf Produkte, Berufe oder Gewerbe hinweisen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen,

für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen u.s.w.

Sind die Anlagen größer als 1 m², ist für ihre Errichtung, Anbringung oder Änderung in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Genehmigungsfreie Werbeanlagen müssen grundsätzlich bestehende Vorschriften, Festsetzungen von Bebauungsplänen, Belange des Denkmalschutzes usw. einhalten. In bestimmten Fällen können Befreiungen, Abweichungen, denkmalrechtliche Erlaubnis, etc. erteilt werden, hierzu sind entsprechende Anträge zu stellen.

Bei Werbeanlagen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen oder dort aufgestellt werden, ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt der Hansestadt Wipperfürth zu beantragen.

benötigte Unterlagen

Für den Bauantrag sind der ausgefüllte Antragsvordruck Werbeanlagen, ein amtlicher Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte mit Eintragung des Standorts, ein Lageplan im Maßstab 1:500 (bei freistehenden Werbeanlagen), farbige Zeichnung(en) im Maßstab 1:50 und eine farbige Fotomontage, alles in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Hinweise

Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten sind, empfehlen wir, dass Sie sich vor Antragstellung mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung setzen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 10 und 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW

Downloads

Bauantrag Werbeanlage
Antrag auf Abweichung, Befreiung und Ausnahme
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure

Weitere Synonyme

  • Werbeanlagen

Ansprechpartner

Michael Herweg

Sachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-241
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 4
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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