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Veranstaltungen

Sind Veranstaltungen in Gebäuden (zum Beispiel Fabrikhallen) oder auf sonstigen Flächen (zum Beispiel Innenhof eines Gewerbebetriebs) beabsichtigt, kann je nach Umfang und Art der Veranstaltung eine Baugenehmigung erforderlich sein, sofern dies nicht Bestandteil der bestehenden Baugenehmigung ist.

Insbesondere die brandschutzrechtlichen Belange werden im Genehmigungsverfahren geprüft.

Mindestens vier Monate vor der Veranstaltung sollte die Bauaufsicht kontaktiert werden, um zu klären, ob eine Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist.

benötigte Unterlagen

Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens enthalten, hierzu gibt Ihnen die Bauaufsicht gerne Auskunft. Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie zudem in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Fristen

Antragstellung vier Monate vor der Veranstaltung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung.

Rechtliche Grundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
und eine Vielzahl anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Downloads

Bauantrag einfaches Verfahren
Bauantrag großer Sonderbau
Baubeschreibung
Antrag auf Abweichung, Befreiung und Ausnahme
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure

Weitere Synonyme

  • Veranstaltungen

Ansprechpartner

Michael Herweg

Sachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-241
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 4
Erreichbarkeit
offene Sprechzeiten - Bauberatung
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit
Montag 8.00 - 12.30 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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Simone Kirschall

Technische Sachbearbeitung Untere Bauaufsichtsbehörde
Telefon: 02267/64-298
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 7
Erreichbarkeit
montags 8.00 - 12.30 Uhr
mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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Mahera Qurbani

Sachbearbeiterin Bauaufsicht
Telefon: 02267 / 64-353
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3

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Barbara Schwarz

Barbara Schwarz
Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-302
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3
Erreichbarkeit
offene Sprechzeiten - Bauberatung
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit
Montag 8.00 - 12.30 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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Gina Wendeler

Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267/64-367
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 7
Erreichbarkeit
offene Sprechzeiten - Bauberatung
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit
Montag 8.00 - 12.30 Uhr,
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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