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Veranstaltungen

Sind Veranstaltungen in Gebäuden (zum Beispiel Fabrikhallen) oder auf sonstigen Flächen (zum Beispiel Innenhof eines Gewerbebetriebs) beabsichtigt, kann je nach Umfang und Art der Veranstaltung eine Baugenehmigung erforderlich sein, sofern dies nicht Bestandteil der bestehenden Baugenehmigung ist.

Insbesondere die brandschutzrechtlichen Belange werden im Genehmigungsverfahren geprüft.

Mindestens vier Monate vor der Veranstaltung sollte die Bauaufsicht kontaktiert werden, um zu klären, ob eine Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist.

benötigte Unterlagen

Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens enthalten, hierzu gibt Ihnen die Bauaufsicht gerne Auskunft. Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie zudem in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Fristen

Antragstellung vier Monate vor der Veranstaltung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung.

Rechtliche Grundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
und eine Vielzahl anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Downloads

Bauantrag einfaches Verfahren
Bauantrag großer Sonderbau
Baubeschreibung
Antrag auf Abweichung, Befreiung und Ausnahme
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure

Weitere Synonyme

  • Veranstaltungen

Ansprechpartner

Jutta Hildner

Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-237
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 1
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Barbara Schwarz

Barbara Schwarz
Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-302
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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Michael Herweg

Sachbearbeiter Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-241
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 4
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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