Wo finde ich was?
Akteneinsicht
Das Aktenarchiv der Bauaufsichtsbehörde dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Wir sind jedoch bemüht, Ihnen im Rahmen des Möglichen zu helfen. Die Archivakten können nicht ausgeliehen bzw. mitgenommen werden.
Die Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem/der Grundstückseigentümer/in gewährt werden, der/die sich durch Vorlage eines Grundbuchauszugs und ihren/seinen Personalausweis legitimieren muss. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers und den eigenen Personalausweis.
Ein Termin für die Akteneinsicht wird nach vorherigem telefonischen oder schriftlichen Antrag durch die Bauaufsicht mitgeteilt. Das Antragsformular steht im Download zur Verfügung.
benötigte Unterlagen
Zur Akteneinsicht benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Akteneinsicht, einen Grundbuchauszug und Ihren Personalausweis. Sind Sie Bevollmächtigt, dann benötigen Sie darüber hinaus die Vollmacht des Eigentümers und Ihren einen Personalausweis zur Legitimation.
Preis / Kosten
Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).
Fristen
Je nach Antragslage kann ein Termin bis zu 14 Tagen nach Antragseingang dauern.
Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)
Informationsfreiheitsgesetz (IfG NRW)
Downloads
Weitere Synonyme
- Akteneinsicht
Ansprechpartner
Diana Kleine
Telefax: 02267 / 64-209
Mo - Fr 8.00 - 12.30,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr