Wo finde ich was?

Veranstaltungen Ohler Wiesen

Freiraumveranstaltungen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde. Wird die Veranstaltungsfläche eingezäunt/eingegrenzt und/oder werden Fliegende Bauten errichtet, so fällt dies in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.

Zum Thema Großveranstaltungen hat das Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ein Mustersicherheitskonzept erlassen:

https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/sicherheit-vor-ort/sicherheit-bei-veranstaltungen

 

benötigte Unterlagen

Für den Bauantrag sind folgende Bauvorlagen 5-fach einzureichen:

  • Bauantragsformular
  • Sicherheitskonzept mit allen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, u.a.
  • Tag und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Bezeichnung der Veranstaltung (z. B. Musikveranstaltung, Theater, usw.) und zeitlicher Ablauf (incl. Auf-/Abbauarbeiten)
  • Angabe der maximalen Personenzahl; Bezugnahme Zugangskontrollen
  • Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und auch während der Veranstaltung ständig anwesend ist  
  • Angaben zum ausführenden Unternehmen für die Einhaltung von Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen (= Eintragung ins Bewacher-Register gem. § 34 a GewO NRW; DIN 77200 „Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen“)
  • Angaben zum ausführenden Unternehmen für die Veranstaltungstechnik
  • Angaben zum ausführenden Unternehmen zur Durchführung und Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes sowie Einhaltung der Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung
  • Bezugnahme zu Brandschutzhelfern in ausreichender Zahl; deren Aufgabe umfasst die Überwachung und Einhaltung brandschutztechnischer Erfordernisse und Auflagen (laufende Kontrollen); insbesondere der Freihaltung der Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Angaben zum Sanitätsdienst (z.B. DRK)
  • Angaben zum Ordnungsdienst (§§ 39, 43 SBauVO)
  • Angaben zur Anbringung geeigneter Feuerlöscher (bevorzugt Wasser- oder Schaumlöscher, z.B. W9) nach DIN EN 3, der Brandklassen A, B, C in ausreichender Menge, gut sichtbar und jederzeit zugänglich allen Notausgängen, den Ständen sowie im Technik-und Bühnenbereich. Anbringung maximal 1m über OkFF. (§ 50 Abs. 2 Ziff. 5 BauO NRW, Seite 20 Siko).
  • Bezugnahme zu geeignete Feuerlöscher (z.B. Fettbrandlöscher und CO²-Löscher) in ausreichender Zahl für die Stände, in denen Speisen oder Getränke erwärmt werden und für die Elektrohauptverteilung.
  • Bezugnahme zur deutlich sichtbaren und lang nachleuchtenden Beschilderung nach DIN ISO 7010 der Feuerlöscher. Für die Ausführung der Schilder wird auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheit- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ hingewiesen
  • Bezugnahme zur ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung(DIN VDE 0108 oder eine gleichwertige Bestimmung)
  • Bezugnahme zur Abschrankung vor dem Bühnenrand aus verschraubter Crashbarrier; diese dient der Definition des Stehplatzbereichs für Zuschauer und als Zugriffsmöglichkeit für den Ordnungs- und Sanitätsdienst und ist im Lageplan zeichnerisch darzustellen.
  • Angaben zur Barrierefreiheit
  • Angaben zu Dekorationen, Ausschmückungen, Vorhängen etc. (§ 33 SBauVO beachten)
  • Verwendung von offenem Feuer oder pyrotechnischen Gegenständen
  • ggf. Brandschutzkonzept § 9 BauPrüfVO
  • Lageplan M 1:250 mir Darstellung
    • der Fliegenden Bauten (Bsp. Bühne), vermasst und mit Angabe der Abstände zueinander und zu Gebäuden
    • der geplanten Einrichtungen (Kassenhäuschen, Theken, Bestuhlung, etc.)
    • der Zufahrts-, Aufstell- und Bewegungsfläche für Rettungsfahrzeuge sowie Feuerwehr in ausreichender Anzahl und Größe
    • der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Außenbereiche
    • der Größe der Besucherfläche
    • der Toilettenanlagen
    • der Absperreinrichtung, Umzäunung, Vereinzelungsanlage
  • Verkehrskonzept mit Darstellung der notwendigen Kfz-Stellplätze gemessen an der max. Besucherzahl incl. Bezugnahme zum möglichen Shuttle-Service und evtl. vereinbarter Nutzung von Stellplatzanlagen priv. Gewerbebetriebe
  • Für die Dauer der Veranstaltung kann jeweils der Rad- und Fußweg auf dem Bahndamm gesperrt werden, entsprechender Antrag ist zu formulieren

Ein prüffähiger Bauantrag ist mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Das Genehmigungsverfahren ist umfänglich und benötigt einen längeren Vorlauf. Neben Bauaufsicht, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei sind gegebenenfalls auch weitere Stellen zu beteiligen. Daher muss von der Beantragung bis zur Genehmigung mit einer Bearbeitungsdauer von rund drei Monaten gerechnet werden - Voraussetzung ist, dass alle Antragsunterlagen vollständig sind. Auch für die Veranstalter ist dieser Vorlauf von Bedeutung, um rechtzeitig erforderliches Sicherheits-, Ordner- oder Sanitätspersonal anfragen und notwendige Ausstattung vorbestellen zu können.

Vor Beginn der Veranstaltung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bauzustandsbesichtigung durchgeführt; die Anzeige für die Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten muss mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Zur Gebrauchsabnahme / zur abschließenden Fertigstellung sind folgende Bescheinigungen von Sachkundigen, bei mehr als 2.500 zu erwartenden Besuchern von staatlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen:

  • Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Elektrische Anlage
  • Sicherheitsbeleuchtung.

!!! Eine abweichende Bauausführung von der Genehmigung ist ausgeschlossen, dies führt zur Unzulässigkeit der Veranstaltung !!!

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Hinweise

Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten sind, empfehlen wir, dass Sie sich vor Antragstellung mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung setzen.

Rechtliche Grundlagen

BauO NRW, SBauVO

Downloads

Weitere Synonyme

  • Ohler Wiesen
  • Veranstaltungen Ohler Wiesen

Ansprechpartner

Barbara Schwarz

Barbara Schwarz
Sachbearbeiterin Baugenehmigungsverfahren
Telefon: 02267 / 64-302
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 3
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Norbert Huppertz

Norbert Huppertz
Sachbearbeiter Baukontrolleur
Telefon: 02267 / 64-238
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 7
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden