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Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst ist der zentrale Ansprechpartner des Jugendamtes für alle Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Eltern, Sorgeberechtigten und andere Erziehungsberechtigte.
Seine Aufgabe ist es, Familien in allen Fragen der Erziehung, bei persönlichen und familiären Schwierigkeiten sowie in Krisensituationen zu beraten, zu unterstützen und – falls notwendig – zu schützen.
Zu den Leistungen des ASD gehören unter anderem:
- Beratung und Förderung in Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung bei Trennung und Scheidung
- Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familiengericht
- Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung
- Vermittlung und Koordination von Hilfen zur Erziehung
- Beratung in akuten Krisen, ggf. Einleitung von Schutzmaßnahmen
Ein Teil der Mitarbeitenden im ASD ist zusätzlich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Diese sogenannten Spezialdienste ergänzen die Arbeit des ASD durch vertiefte Fachkenntnisse:
- Eingliederungshilfe (EGH) nach § 35a SGB VIII
- Pflegekinderdienst (PKD)
- Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Zu diesen Bereichen finden Sie auf unserer Webseite eigene Einträge mit detaillierten Informationen und den jeweiligen Ansprechpartnern.
Gesetzliche Grundlage: Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), insbesondere §§ 8a, 16–18, 27 ff., 36 und 50.
Weitere Synonyme
- ASD
- Allgemeiner Sozialer Dienst
Ansprechpartner
Keith Gehling
Telefax: 02267 / 64 - 516
Marzena Wurth
Telefax: 02267 / 64-516

