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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet Jugendliche und junge Volljährige (bis 21 Jahre), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Sie informiert über den Ablauf des Strafverfahrens, berät zu Hilfsangeboten und unterstützt dabei, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen.
Außerdem gibt sie dem Jugendgericht eine fachliche Einschätzung zu den persönlichen und sozialen Hintergründen der jungen Menschen (§ 38 JGG).
Ziel ist es, erneuten Straftaten vorzubeugen und Perspektiven für eine positive Entwicklung zu eröffnen.

Gesetzliche Grundlage: §§ 52, 53 SGB VIII (Mitwirkung im Verfahren), § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Weitere Synonyme

  • JuHis
  • Jugendhilfe im Staftverfahren (JuHis)

Ansprechpartner

Tjerk Nickmann

Allgemeiner Sozialer Dienst
Telefon: 02267 / 64-374
Adresse: Wupperstr. 12

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