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Adoptionsvermittlung

Die Aufgabe der Adoptionsvermittlung wird für unsere Kommune durch das Jugendamt des Oberbergischen Kreises wahrgenommen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet den gesamten Adoptionsprozess – von der ersten Beratung über die Auswahl geeigneter Adoptivbewerber bis zur langfristigen Begleitung der Familien.
Sie steht sowohl den abgebenden Eltern als auch den annehmenden Eltern beratend zur Seite und gewährleistet, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

Gesetzliche Grundlage: §§ 2, 9 und 1741 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 2, 7, 9 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), §§ 2, 3 SGB VIII.

Zuständig:
Jugendamt des Oberbergischen Kreises / Kreisjugendamt

 

Weitere Synonyme

  • Adoptionsvermittlung