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Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung im Standesamt
Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung eines Mannes, dass er der rechtliche Vater eines Kindes ist. Sie ist notwendig, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber ein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen werden soll.
Eine Vaterschaftsanerkennung begründet rechtliche Beziehungen zwischen Vater und Kind, darunter Unterhaltsansprüche und Erbansprüche.
Das Sorgerecht kann durch die Vaterschaftsanerkennung nicht geregelt werden; eine entsprechende Erklärung dazu muss beim Jugendamt erfolgen.
Die Anerkennung kann bereits vor der Geburt oder jederzeit danach beim Standesamt (auch beim Jugendamt oder Notar möglich) beurkundet werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Je nach Alter des Kindes kann auch dessen Zustimmung erforderlich sein – hierzu sollten Sie sich beim Standesamt informieren.
Vorzulegende Unterlagen sind:
Vater:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
Mutter:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheregister mit Auflösungsvermerk der Ehe oder rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Eheurkunde oder Eheurkunde mit Sterbeurkunde (wenn schon einmal verheiratet gewesen)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Standesamt.
Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Weitere Synonyme
- Vaterschaftsanerkennung
Ansprechpartner
Frank Adler

Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Ulrike Lüttgenau

Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Kathrin Slominski

Telefax: 02267 / 64-311
Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr

