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Landschaftsverband

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als Regionalverband der rheinischen kreisfreien Städte und Kreise im wesentlichen für regionale Aufgaben und nur in bestimmten Angelegenheiten für Einzelfälle zuständig.

Wesentliche Aufgaben des Landschaftsverbandes sind die Unterhaltung der Autobahnen und Bundesstraßen, die Wahrung der Belange von Schwerbehinderten in den Betrieben (Hauptfürsorgestelle), die Unterhaltung der Landeskrankenhäuser und die Aufgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich.

Dem Landschaftsverband steht Landesdirektor Molsberger vor, dem sogenannte Landesräte bei der Erledigung der Verwaltungsgeschäfte zur Seite stehen. Das "parlamentarische Gremium" des Landschaftsverbandes ist die Landschaftsversammlung, die aus entsandten Vertretern der Kreistage und Stadträte besteht.

Der Landschaftsverband finanziert sich in erster Linie aus der Landschaftsverbandsumlage, die von den Kreisen und kreisfreien Städten zu zahlen ist. Diese wiederrum refinanzieren sich zum großen Teil aus den Haushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so daß letztlich auch jede(r) Bürger/in vor Ort durch seine Abgaben den Landschaftsverband mit unterhält.

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Weitere Synonyme

  • Landschaftsverband