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Schülerbeförderung

Aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung besteht unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Stadt Wipperfürth als Schulträger:

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, dem Schüler/der Schülerin zumutbare Art der Beförderung zur Schule und zurück notwendig entstehen; Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler/die Schülerin

a) in der Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 km
b) in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10 und Jahrgangsstufe 10 Gymnasium) mehr als 3,5 km
c) in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-12 (G8) bzw. 13(G9)) mehr als 5 km beträgt.

Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers/der Schülerin und der Schule oder dem Unterrichtsort.

Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten , wenn der Schüler/die Schülerin nicht nur vorübergehend (d.h. länger als acht Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muß. Der Nachweis wird durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu geführt.

Die Beförderung ist im Schülerspezialverkehr (Grundschulen) und im öffentlichen Personennahverkehr möglich. Die Buslinien werden zu Beginn eines jeden Schuljahres neu geplant. Hierfür gibt es Anträge auf SchülerTicket (Sekundarstufe I und folgende) sowie Anträge auf PrimaTicket (Primarstufe/Grundschulen). Die Beantragung läuft über die jeweilige Schule, das Schulverwaltungsamt an die OVAG.

Wegstreckenentschädigung

Eine Wegstreckenentschädigung wird geleistet, wenn die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In diesem Fall trägt der Schulträger die Kosten einer Beförderung mit Privatfahrzeugen, sofern nur durch diese Art der Beförderung der regelmäßige Schulbesuch gewährleistet ist.

Bei notwendiger Benutzung gilt folgende Wegstreckenentschädigung:

Art der Beförderung 

Entschädigung je Kilometer Schulweg

Personenkraftwagen

0,13 €

sonstige Kraftfahrzeuge

0,05 €

Fahrrad

0,03 €

 

Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten

Fahrplan Schülerspezialverkehr


Auf richtiges Verhalten und mögliche Gefahren beim Schülerverkehr macht dieses Video aufmerksam.

 

 

Weitere Synonyme

  • Schülerbeförderung

Ansprechpartner

Katja Stracke

Katja Stracke
Sachbearbeiterin Schulverwaltungsamt, Sport und WLS-Bad
Telefon: 02267 / 64-235
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr

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