Wo finde ich was?

Grundbesitzabgaben

Wichtige Informationen der Finanzverwaltung NRW zur Grundsteuerreform für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümer*in haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Wipperfürth unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02267/870-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.


Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de

 

Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.

Zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte.

Die Grundbesitzabgaben werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:

1. Grundsteuer
2. Abwasserbeseitigungsgebühren
3. Straßenreinigungsgebühren.

Soweit Hunde gehalten werden, wird die Hundesteuer dafür ebenfalls im Abgabenbescheid mit festgesetzt.  

Auf Antrag ist es auch möglich, den Jahresbetrag in einer Summe zum 01.07. des lfd. Jahres zu entrichten.

Weitere Synonyme

  • Grundbesitzabgaben

Ansprechpartner

Michael Berger

Michael Berger
Sachbearbeiter Stadtkasse
Telefon: 02267 / 64-465
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 12
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Anita Gegner

Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-422
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Cornelia Meintschel

Cornelia Meintschel
Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-456
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

E-Mail senden

Silke Henseler

Sachbearbeiterin Steueramt
Telefon: 02267 / 64-469
Telefax: 02267 / 64-439
Adresse: Lüdenscheider Straße 48 Raum: 14
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr

E-Mail senden