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Gleichstellungsbeauftragte

Das Hauptaufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten besteht in der politischen Bewußtseinsbildung und der Arbeit an Strukturveränderungen bis die Gleichstellung von Frauen zur Selbstverständlichkeit im öffentlichen und privaten Leben wird.

Neben verwaltungsinterner Gleichstellungsarbeit der Gleichstellungsbeauftragten gibt es auch frauenpolitische Ansatzpunkte mit Außenwirkung.

Die Themenschwerpunkte der Gleichstellungsarbeit sind:
- Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger
- Fortentwicklung des Frauenförderplanes
- Informationsarbeit
- Mitwirkung in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten

 
Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit setzt Informations-, Kooperations- und Öffentlichkeitsarbeit voraus, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauengruppen und anderen Organisationen zusammen, gibt Informationsmaterial weiter oder erstellt eigene Broschüren.

Frauenpolitisch wirksame Veranstaltungen, z.B. Seminare, Ausstellungen, oder Info-Börsen werden initiiert oder es werden Veranstaltungen anderer Organisationen bekannt gemacht.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadtverwaltung mit, die die Belange von Frauen berühren, z.B. Kinderbetreuung, berufliche Orientierung von Mädchen, beruflicher Wiedereinstieg.

Eigeninitiativen und Informationen der
Gleichstellungsbeauftragten werden in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (z.B. Sozialamt) oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt.

Die Gleichstellungsbeauftragte steht - möglichst nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu Beratungsgesprächen zur Verfügung.
 

Weitere Synonyme

  • Gleichstellungsbeauftragte