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Straßensperrungen

Gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit dem Sachgebiet Straßenverkehr der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen.

Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.

Die Kosten für die beantragte Erlaubnis betragen je nach Verwaltungsaufwand 50,00 Euro - 90,00 Euro.


Benötigte Unterlagen:

Schriftlicher Antrag aus dem die Dauer und Umfang der Baumaßnahme hervorgehen. Bei größeren Baumassnahmen Beschilderungspläne

Weitere Synonyme

  • Straßensperrungen

Ansprechpartner

Matthias Pack

Straßenverkehrsangelegenheiten, Märkte
Telefon: 02267 / 64-336
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 200
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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