Wo finde ich was?

Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ob Sie für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit tatsächlich eine solche Reisegewerbekarte benötigen, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Einen evtl. Antrag und Informationen, welche Unterlagen noch benötigt werden, erhalten Sie im Ordnungsamt. Sollten Sie sich den Antrag bereits vorab ausdrucken wollen, können Sie dies hier tun.

Antrag einer Reisegewerbekarte

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte wird bei normalem Arbeitsaufwand eine Gebühr in Höhe von 200,00 € und bei einem hohem Arbeitsaufwand 300,00 €.

Weitere Synonyme

  • Reisegewerbekarte

Ansprechpartner

Marie Selbach

Sachbearbeiterin Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-318
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 107
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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