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Förderung Wohneigentum

Das Land NRW bietet für Haushalte, d. h. für Paare oder Alleinerziehende, mit mind. einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen für die soziale Wohnraumförderung liegt, zinsgünstige Baudarlehen, gestaffelt nach dem jeweiligen Einkommen an.

Mehr Infomationen hierzu erhalten Sie unter http://www.mbv.nrw.de  unter w wie Wohnen oder bei der Bewilligungsbehörde, dem Oberbergischen Kreis in Gummersbach.

Weitere Synonyme

  • Förderung Wohneigentum

Ansprechpartner

Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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