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Melderegisterauskunft
Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.
Melderegisterauskünfte
Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer
einfachen Melderegisterauskunft (Gebühr 11,-- €) und einer
erweiterten Melderegisterauskunft (Gebühr 15,-- €).
Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Geburtsdatum und -ort
Geschlecht oder
letzte bekannte Anschrift
Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Es sei denn,
die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt
oder
die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben. Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:
Familienname,
Vornamen,
Doktorgrad,
derzeitige Anschriften,
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie
frühere Namen,
Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
derzeitige Staatsangehörigkeiten,
frühere Anschriften,
Einzugs- und Auszugsdatum,
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde. Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen, sind der Anfrage beizufügen.
Die Anfragen sind schriftlich einzureichen. Die Gebühr ist vorab in Form eines Verrechnungschecks oder Überweisungsauftrages (zu Kassenzeichen 7690.00000042) zu entrichten.
Zahlungen an die Stadtkasse Wipperfürth können auf eines der nachfolgenden Konten geleistet werden:
IBAN | DE36 3705 0299 0321 0000 22 |
BIC-Code | COKSDE33 |
IBAN | DE75 3706 9125 5200 2480 17 |
BIC-Code | GENODED1RKO |
IBAN | DE19 340 700 930 6745400 00 |
BIC-Code | DEUTDEDW340 |
IBAN | DE69 3404 0049 0650 0300 00 |
BIC-Code | COBADEFFXXX |
IBAN | DE75 3701 0050 0024 6325 01 |
BIC-Code | PBNKDEFF |
Weitere Synonyme
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