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Melderegisterauskunft

 

Für dieses Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Bürgerservice. Dies können Sie entweder telefonisch unter der Telefon-Nr.: 02267/64-222 oder online unter www.wipperfuerth.de.

 

Melderegisterauskünfte

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer

einfachen Melderegisterauskunft (Gebühr 11,-- €) und einer

erweiterten Melderegisterauskunft (Gebühr 15,-- €).

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname

  • frühere Namen

  • Vornamen

  • Geburtsdatum und -ort

  • Geschlecht oder

  • letzte bekannte Anschrift

Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden. Es sei denn,

die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt


oder

die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben. Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname,

  • Vornamen,

  • Doktorgrad,

  • derzeitige Anschriften,

  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie

  • frühere Namen,

  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,

  • frühere Anschriften,

  • Einzugs- und Auszugsdatum,

  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,

  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie

  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Wurde das berechtigte Interesse an einer erweiterten Melderegisterauskunft glaubhaft gemacht, hat die Meldebehörde die betroffene Person über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft, unter Angabe des Datenempfängers, unverzüglich zu unterrichten. Dies entfällt, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wurde. Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen, sind der Anfrage beizufügen.

Die Anfragen sind schriftlich einzureichen. Die Gebühr ist vorab in Form eines Verrechnungschecks oder Überweisungsauftrages (zu Kassenzeichen 7690.00000042) zu entrichten.

Zahlungen an die Stadtkasse Wipperfürth können auf eines der nachfolgenden Konten geleistet werden:

 

 
  
  
IBANDE36 3705 0299 0321 0000 22
BIC-CodeCOKSDE33
Kreissparkasse Köln

 

 

Volksbank Berg eG
  
  
IBANDE75 3706 9125 5200 2480 17
BIC-CodeGENODED1RKO
Deutsche Bank Wipperfürth
  
  
IBANDE19 340 700 930 6745400 00
BIC-CodeDEUTDEDW340
Commerzbank Wipperfürth
  
  
IBANDE69 3404 0049 0650 0300 00
BIC-Code

COBADEFFXXX

 

 

Postbank Köln
  
  
IBAN

DE75 3701 0050 0024 6325 01

BIC-Code

PBNKDEFF

 

 

 

 

Weitere Synonyme

  • Melderegisterauskunft

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