Wo finde ich was?

ARD ZDF Deutschlandradio

Bei Antragstellung kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgen. Die abschließende Antragsbearbeitung erfolgt durch ARD ZDF Deutschlandradio  in 50656 Köln, Telefon 01806 999 555 40.

Die entsprechenden Antragsvordrucke sind im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth erhältlich. Die Befreiungskriterien sind durch Vorlage der Originalunterlagen nachzuweisen. Die Mitarbeiter des Sozialamtes bescheinigen auf dem Antragsvordruck, dass die Originale vorgelegen haben und leiten die Anträge für Sie an ARD ZDF Deutschlandradio weiter.

Empfänger von Arbeitslosengeld II stellen den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bei ihrem zuständigen Jocbcenter.

Weitere Fragen werden Ihnen gerne von den Sachbearbeitern beantwortet.

Weitere Synonyme

  • ARD ZDF Deutschlandradio
  • Rundfunkgebührenbefreiung

Ansprechpartner

Jacqueline Clever

Sachbearbeiterin Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-247
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Timo Leismann

Sachbearbeiter Sozialamt
Telefon: 02267 / 64-266
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 101
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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Susanne Krause

Sachbearbeiterin Wohngeld, Wohnungsbauförderung
Telefon: 02267 / 64-270
Telefax: 02267 / 64-280
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 100
Erreichbarkeit
Mo, Mi - Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Di geschlossen

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