Wo finde ich was?
ARD ZDF Deutschlandradio
Bei Antragstellung kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgen. Die abschließende Antragsbearbeitung erfolgt durch ARD ZDF Deutschlandradio in 50656 Köln, Telefon 01806 999 555 40.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind im Sozialamt der Hansestadt Wipperfürth erhältlich. Die Befreiungskriterien sind durch Vorlage der Originalunterlagen nachzuweisen. Die Mitarbeiter des Sozialamtes bescheinigen auf dem Antragsvordruck, dass die Originale vorgelegen haben und leiten die Anträge für Sie an ARD ZDF Deutschlandradio weiter.
Empfänger von Arbeitslosengeld II stellen den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bei ihrem zuständigen Jocbcenter.
Weitere Fragen werden Ihnen gerne von den Sachbearbeitern beantwortet.
Weitere Synonyme
- ARD ZDF Deutschlandradio
- Rundfunkgebührenbefreiung
Ansprechpartner
Jacqueline Clever
Telefax: 02267 / 64-280
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Timo Leismann
Telefax: 02267 / 64-280
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Susanne Krause
Telefax: 02267 / 64-280
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Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
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