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Brauchtumsfeuer

Von Jahr zu Jahr nimmt die Zahl angemeldeter Osterfeuer immer mehr zu. Diese Feuer werden leider häufig dazu missbraucht, um den im Jahr angesammelten Schlagabraum, der durch das lange Lagern verrottet ist und somit lange raucht und Schadstoffe freisetzt, zu verbrennen. Auch sonstige Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll, behandeltes Holz usw. werden auf vermeintlich einfache Weise entsorgt.

Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern sie dienen ausschließlich der Brauchtumspflege! Osterfeuer können als solche nur bis spätestens eine Woche vor Ostersamstag angemeldet werden.

Die Hansestadt Wipperfürth muss und will dem Ausufern von Osterfeuern begegnen, um Gefahren und Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und für die Umwelt weitestgehend vorzubeugen. Aus diesem Grunde können Osterfeuer nicht mehr formlos per Telefon oder E-Mail angemeldet werden, sondern ausschließlich über eine Anmeldeformular für Brauchtumsfeuer. Der Veranstalter mit Anschrift sowie der genaue Ort des Feuers und mindestens eine Aufsichtsperson müssen benannt werden. Außerdem muss eine Erklärung des Veranstalters/der Aufsichtsperson unterzeichnet werden sowie ein Merkblatt u. a. über einzuhaltende Sicherheitsabstände genauestens beachtet werden. Können diese Vorgaben nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, dass die Anmeldung des Brauchtumsfeuers abgelehnt wird.
Nutzen Sie für die Anmeldung bitte das Formular "Anzeige für ein Brauchtumsfeuer".
Angemeldete Osterfeuer werden stichprobenartig kontrolliert.
Für diese Verfahrensweise, die von anderen Städten und Gemeinden schon längst praktiziert wird, wird um Ihr Verständnis gebeten.

Weitere Synonyme

  • Brauchtumsfeuer
  • Osterfeuer

Ansprechpartner

Jennifer Delling

Sachbearbeiterin ruhender Verkehr und Ordnungsamt
Telefon: 02267 / 64-348
Telefax: 02267 / 64-311
Adresse: Marktplatz 1 Raum: 106
Erreichbarkeit
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

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