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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben je nach seelischer  Einschränkung und Beeinträchtigung einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Aufgabe und Ziel des Jugendamtes ist es, die Leistungsvoraussetzungen in Zusammenarbeit mit den Eltern zu ergründen, Unterstützungsangebote aufzuzeigen und damit eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen bzw. zu erhalten.

Weitere Synonyme

  • Eingliederungshilfe für an der Teilhabe beeinträchtigte Kinder und Jugendliche

Ansprechpartner

Robert Mantsch

Leitung Soziale Dienste
Telefon: 02267 / 64-511
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.06
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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Celine Parmentier

Allgemeiner Sozialer Dienst, Eingliederungshilfe
Telefon: 02267 / 64- 521
Telefax: 02267 / 64-516
Adresse: Wupperstraße 12 Raum: 2.01
Erreichbarkeit
Mo - FR 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

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