Wo finde ich was?
Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung
Die Bauaufsicht prüft bei genehmigten Bauvorhaben stichprobenhaft, ob das Vorhaben entsprechend der Baugenehmigung ausgeführt wird.
Von der Baugenehmigung abweichende Bauausführungen sind vorher durch einen Nachtrag genehmigen zu lassen.
Folgende Arbeiten bzw. Bauabschnitte sind von der Bauherrin / dem Bauherrn anzuzeigen, um der Bauaufsicht eine Besichtigung des Bauzustands zu ermöglichen:
- Baubeginn
- Fertigstellung des Rohbaus
- Abschließende Fertigstellung.
Mit der Anzeige der abschließenden Fertigstellung sind gemäß Landesbauordnung verschiedene Nachweise bei der Bauaufsicht einzureichen.
Da sich diese je nach Bauvorhaben unterscheiden können, fragen Sie hierzu, falls nicht bereits in der Baugenehmigung angegeben, den in der Baugenehmigung benannten Sachbearbeiter.
benötigte Unterlagen
Die Vordrucke für die Anzeige des Baubeginns, der Rohbaufertigstellung sowie der abschließenden Fertigstellung werden zusammen mit der Baugenehmigung versandt. Ergänzend sind die Vordrucke unter der Rubrik Downloads hinterlegt.
Preis / Kosten
Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).
Fristen
Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung sind jeweils eine Woche im Voraus sind schriftlich (auf entsprechendem Vordruck) gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen.
Hinweise
Da im Einzelfall eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten sind, empfehlen wir, dass Sie sich bei Unklarheiten mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung setzen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 83, 84 Landesbauordnung (BauO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Downloads
Anzeige des Baubeginns
Rohbaufertigstellung
Abschließenden Fertigstellung
Anzeige Vorzeitige Nutzung
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure
Weitere Synonyme
- Bauzustandsbesichtigung
- Bauüberwachung
Ansprechpartner
Norbert Huppertz
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr