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Abbruchgenehmigung
Die Beseitigung von verfahrensfreien Anlagen, freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 und sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m, ist verfahrensfrei.
Alle übrigen Beseitigungen von Gebäuden oder baulichen Anlagen sind der Bauaufsicht mindestens 1 Monat zuvor schriftlich anzuzeigen. Weitere Nachweise z.B. zur Standsicherheit können erforderlich sein.
Für die Beseitigung von Denkmälern sowie von Gebäuden und baulichen Anlagen im Denkmalbereich ist in jedem Fall eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
benötigte Unterlagen
Für die Beseitigung von Anlagen (Gebäuden) sind die Anzeige zur Beseitigung § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens (ausgekreuzte Umrisslinie oder flächig gelb), der Erhebungsbogen (Bauabgangsbogen) für die Statistik und bei nicht freistehenden Gebäuden der Nachweis durch eine berechtigte Person nach § 54 Abs. 4 BauO NRW, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind, einzureichen. Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.
Preis / Kosten
Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).
Fristen
Nicht verfahrensfreie Beseitigungen sind mindestens ein Monat im Voraus schriftlich gegenüber der Bauaufsicht anzuzeigen.
Rechtliche Grundlagen
§ 62 Landesbauordnung (BauO NRW)
§ 15 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Downloads
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen / Beseitigung § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure
Weitere Synonyme
- Abbruchgenehmigung
Ansprechpartner
Jutta Hildner
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Michael Herweg
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Barbara Schwarz
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr