Wo finde ich was?

Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Neben den förmlichen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht) steht den Bürgern eine Reihe weiterer, sogenannter formloser Rechtsbehelfe zur Verfügung, die unabhängig von Widerspruch und Klage sind und daher neben diesen oder auch alleine erhoben werden können.

Einen solchen formlosen Rechtsbehelf stellt die Dienstaufsichtsbeschwerde dar.
Durch sie soll nicht etwa die Prüfung einer sachlichen Entscheidung erreicht werden, sondern vielmehr das persönliche Verhalten eines Beamten oder anderen Mitarbeiters innerhalb des öffentlichen Dienstes gerügt werden.
Hierzu richtet man die Dienstaufsichtsbeschwerde mit einem formlosen Beschwerdeschreiben unter Nennung des Namens des betreffenden Mitarbeiters und dessen dienstlichem Fehlverhaltens an den Dienstvorgesetzten.

Dienstvorgesetzter der städtischen Beamten und tariflich Beschäftigten (letztere waren früher als Angestellte oder Arbeiter bezeichnet) ist der Bürgermeister.

Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch darauf, dass die Beschwerde bzw. der darin enthaltene Vorwurf eines dienstlichen Fehlverhaltens geprüft wird. Er hat auch Anspruch auf eine Antwort, wie in der Sache entschieden ist und welche Maßnahmen auf die Beschwerde hin veranlasst worden sind, wobei eine nähere Begründung hingegen nicht verlangt werden kann.

Weitere Synonyme

  • Dienstaufsichtsbeschwerde