Wo finde ich was?
Veranstaltungen
Sind Veranstaltungen in Gebäuden (zum Beispiel Fabrikhallen) oder auf sonstigen Flächen (zum Beispiel Innenhof eines Gewerbebetriebs) beabsichtigt, kann je nach Umfang und Art der Veranstaltung eine Baugenehmigung erforderlich sein, sofern dies nicht Bestandteil der bestehenden Baugenehmigung ist.
Insbesondere die brandschutzrechtlichen Belange werden im Genehmigungsverfahren geprüft.
Mindestens vier Monate vor der Veranstaltung sollte die Bauaufsicht kontaktiert werden, um zu klären, ob eine Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist.
benötigte Unterlagen
Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens enthalten, hierzu gibt Ihnen die Bauaufsicht gerne Auskunft. Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie zudem in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO). Verschiedene Anträge / Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung.
Preis / Kosten
Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).
Fristen
Antragstellung vier Monate vor der Veranstaltung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Kontaktperson in Verbindung.
Rechtliche Grundlagen
Landesbauordnung (BauO NRW)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
und eine Vielzahl anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Downloads
Bauantrag einfaches Verfahren
Bauantrag großer Sonderbau
Baubeschreibung
Antrag auf Abweichung, Befreiung und Ausnahme
Straßenliste der zuständigen Sachbearbeiter(innen) / Baukontrolleure
Weitere Synonyme
- Veranstaltungen
Ansprechpartner
Jutta Hildner
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Barbara Schwarz
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Michael Herweg
Telefax: 02267 / 64-209
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr