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Ordnungsbehördliche Verfahren

Die Bauaufsicht wacht darüber, dass bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer bestimmter Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Aufgaben erstrecken sich auf genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Bauvorhaben.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften vermutet wird, anzuzeigen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass sollten Sie sich in Ihren Nachbarrechten verletzt fühlen, Sie diese auch privatrechtlich vertreten lassen können. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch zunächst in einem Gespräch mit Ihren Nachbarn den Beschwerdegegenstand zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen – in der Regel wohnt und lebt man noch viele Jahre in räumliche Nähe und erfahrungsgemäß verschaffen nur einvernehmliche Lösungen eine harmonische Zukunft, die im beidseitigen Interesse liegen dürfte.

benötigte Unterlagen

Anzeigen und Beschwerden bitten wir schriftlich und personalisiert einzureichen und bestenfalls anhand von Angaben/Nachweisen zu belegen/konkretisieren.

Preis / Kosten

Die Gebühren werden durch den Gebührenbescheid festgesetzt. Sie richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGO NRW).

Auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt sind gebührenpflichtig.

Hinweise

Die Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Verfahren können je nach Arbeitsaufkommen und anderen dringlicheren Verfahren, wie z.B. bei der Abwehr von Gefahren, einige Zeit in Anspruch nehmen – hier bitten wir um Ihr Verständnis.

Rechtliche Grundlagen

Landesbauordnung (BauO NRW)
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
und eine Vielzahl anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Weitere Synonyme

  • Ordnungsbehördliche Verfahren

Ansprechpartner

Thomas Kade-Stölting

Thomas Kade-Stölting
Sachbearbeiter baurechtliche Verfahren
Telefon: 02267 / 64-279
Telefax: 02267 / 64-209
Adresse: Marktstraße 3 Raum: 9
Erreichbarkeit
Mo 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi 14.00 - 17.00 Uhr

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