Wo finde ich was?
Haushalt
Die Hansestadt Wipperfürth hat ihre Haushaltsplanung und -bewirtschaftung ab 2007 von der bisherigen Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt, d.h. auf die Grundprinzipien der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Weiterführende Informationen zum NKF finden Sie im Internetangebot des nordrhein-westfälischen Innenministeriums:
http://www.im.nrw.de/bue/25.htm
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen (u.a. der Haushaltsplan) enthalten alle im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung der Hansestadt Wipperfürth vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen.
Nach vorheriger Bekanntmachung werden der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen während der Dauer des Haushaltsberatungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit verfügbar gehalten.
Die aktuellen Haushaltspläne finden Sie hier.
Einwohner oder Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen innerhalb der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die sodann vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde angezeigt. Soweit ein dem Haushaltsplan beigefügtes Haushaltssicherungskonzept genehmigt werden muss, darf eine öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erst anschließend erfolgen.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zur öffentlichen Auslegung des Jahresabschlusses zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Die jeweiligen Jahresabschlüsse finden Sie hier.
Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Bürozeiten möglich im Finanzservice der Hansestadt Wipperfürth, Lüdenscheider Str. 48, 51688 Wipperfürth.
Weitere Synonyme
- Haushalt
Ansprechpartner
Dagmar Kemmerich
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Sabrina Kirch
Telefax: 02267 / 64-439
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr,
Mi zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
Jens Groll
Telefax: 02267 / 64-439
nach vorherhiger telefonischer Vereinbarung